Urteil bestätigt: Detlev bleibt!
Landesarbeitsgericht bestätigt Unrechtmäßigkeit der Kündigung gegen Sparda Bank Betriebsrat
Endlich Gewissheit für den im Dezember 2019 von der Sparda Bank Hannover eG zu unrecht gekündigten Betriebsrat Detlev Hagenkord. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover und stellte in aller Deutlichkeit klar, dass es sich bei den von der Sparda Bank Hannover eG erhobenen Vorwürfen nicht um Kündigungsgründe handelt. Eine erneute Revision ist nicht möglich. Somit bleibt Detlev Beschäftigter der Bank.
Unterstützung vor Ort erfuhr Detlev aus den Reihen der ver.di Aktiven der Sparda Bank, der DZ-Bank und durch eine Solidaritätserklärung von MdB Jutta Krellmann, Die Linke Hameln. Zudem erreichte ihn bundesweiter Zuspruch aus einer Petition, die von über 5.000 Menschen unterschrieben wurde.
Es ist nun unerlässlich, dass der Vorstand der Sparda Bank Hannover zu den genossenschaftlichen Grundwerten zurückkehrt und ein respektvolles Miteinander pro aktiv gestaltet. Der hier ausprobierte Weg gegen aktive Betriebsräte und Gewerkschafter vorzugehen passt nirgends, aber am allerwenigstens bei einer Genossenschaftsbank die ihren Ursprung und ihre DNA in einer mitbestimmten Unternehmenskultur hat. Dissens und Kompromisse mögen gerade für Vorstände anstrengend sein. Sie sind jedoch unerlässlich für das Miteinander, die Kunden- und Beschäftigtenzufriedenheit und letzten Endes auch den Erfolg in der Sparda-Bank.
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