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„Make it Germany“

Neues Migrationsgesetz enthält Einfallstore für Ausbeutung und Abhängigkeit

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer*innen aus Drittstaaten erleichtern und tritt am 1. März 2020 in Kraft.

Das Gesetz schafft Einfallstore für Ausbeutung und Abhängigkeiten, die die betrieblichen Interessensvertretungen genau beobachten müssen.

Die Herausforderungen für betriebliche Interessenvertretungen:

Das neue Gesetz enthält einen Anspruch auf die Erteilung einer bis zu 18 Monate gewährten Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationsmaßnahme. Es sieht auch die Möglichkeiten der Ausübung einer Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche vor.

Hier gibt es eine Vielzahl von Fragen, die die Aufsichtspflicht und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebsräten berühren. Wie werden Beschäftigte während dieser Zeit eingruppiert (zum Beispiel nur als Helfer*innen)? Welche Formen der Freistellung und Unterstützung erhalten sie bei Sprachkursen? Migration heißt für viele gut ausgebildete Personen häufig berufliche Dequalifizierung, hier gilt es im Interesse aller gegenzusteuern.

Das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland ohne Einwanderung wird bis 2060 um 40 Prozent sinken!

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Das neue Gesetz im Überblick:

  • Fachkräfte aus Drittstaaten, die eine anerkannte Qualifikation und einen inländischen Arbeitsvertrag vorweisen, können in allen Berufen in Deutschland arbeiten, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist künftig auch ein auf sechs Monate befristeter Aufenthalt zur Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz möglich.
  • Der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung wird erweitert.
  • In den Fällen der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Vollendung des 45. Lebensjahres der ausländischen Antragssteller*innen muss die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen, es sei denn, es kann ein Nachweis über eine eigene private Altersversorgung erbracht werden.

Einfallstore für Ausbeutung… 

  • Häufig spielen Vermittlungsagenturen eine zweifelhafte Rolle.
    Teils hohe Gebühren für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Wohn- und Arbeitsbedingungen sind oft mangelhaft und über Vertragsstrafen im Falle einer vorzeitigen Kündigung werden Abhängigkeiten geschaffen.
  • Bei der Anwerbung aus dem Ausland müssten Transparenz und hohe Standards, wie die Tarifbindung des einstellenden Betriebs ganz oben auf die Agenda des Gesetzgebers stehen. Wenn sich die Menschen für Vermittlungsgebühren erst einmal verschulden und dann jede Arbeit unter den schlechtesten Bedingungen annehmen müssen, macht sich der Gesetzgeber mitverantwortlich für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse.

… und Abhängigkeit

Wenn ein Arbeitsplatz vorliegen muss und die Aufenthaltsgenehmigung der Arbeitnehmer*innen daran für mehrere Jahre gebunden ist, öffnet dies erpresserischen Arbeitsbedingungen Tür und Tor. Hier wird genau zu beobachten sein, wie die Ausländerbehörden in der Praxis mit einem Verlust des Arbeitsplatzes umgehen. Erhalten die Arbeitnehmer*innen dann einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder fallen sie in den Status der Duldung und werden somit ausreisepflichtig, obwohl in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.

Fazit

  • Regelungen zur Erleichterung der dauerhaften Einwanderung fehlen. Stattdessen verfolgt es eine am kurzfristigen Arbeitskräftebedarf von Unternehmen ausgerichtete Zielsetzung.
  • Für die Einwanderer*innen bestehen hohe Hürden für eine Erwerbsmigration. Verbunden mit einer möglichweise unsicheren Perspektive für sie und ihre Familien, durch die strikte Gebundenheit an den konkreten Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Sollte dieser verloren gehen, kann die Dauer des erlaubten Aufenthalts verkürzt werden.
  • Die von ver.di und den Gewerkschaften geforderten Verbesserungen der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabechancen von Eingewanderten fehlen. Gerade diese Faktoren spielen aber eine wichtige Rolle dafür, ob sich die von der Politik und der Wirtschaft gewünschten Fachkräfte für eine Migration nach Deutschland entscheiden werden.

Das Flugblatt zum Download von ver.di Wirtschafts- und Sozialpolitik

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