Aktionsplattform des ver.di Teams Finanzdienstleistungen aus Niedersachsen/Bremen

Sparda Warnstreik 05.11.2019

Geplanter Ablauf:

07:00 Uhr Beginn Musik und Ausschank von Kaffee/Tee/Wasser
09:00 Uhr Kundgebung vor der Sparda Bank Hannover
09:30 Uhr Demozug zu ver.di in die Goseriede
Ca. 10:00 Uhr Ankunft im Streiklokal. Erfassung von Streikgeldformularen und Verpflegung.
11:30 Uhr Ende der Veranstaltung. Wer möchte kann noch in anderen Lokalitäten zusammenkommen. Hauptsache NICHT an den Arbeitsplatz gehen.

Die Demoroute:
20191005_spardabank_warnstreikdemo_karte > Herunterladen

Streikinformationen
Streikaufruf und Pressemitteilung zum download:
Streikaufruf 05.11.2019 Sparda Bank Hannover > Herunterladen
Die Pressemitteilung zum Streiktag > Herunterladen

Wer am 05.11.2019 zwar streikt, aber nicht nach Hannover reist, kann sich über folgendes Formular eintragen, oder eine E-Mail schreiben an moritz.braukmueller@verdi.de

Anreise

Bitte reist möglichst über Gruppentickets der Bahn an. Um besser planen zu können, schreibt bereits im Vorfeld eine kurze Nachricht, wenn ihr vorhabt ein Ticket zu lösen, damit wir ausreichend Formulare zur Abrechnung bereithalten können. Auch hier an moritz.braukmueller@verdi.de!

FAQ zum Warnstreik am 05.11.2019

Wer darf streiken?

Alle Beschäftigten sind zum Streik aufgerufen – unabhängig, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht hat jede/r Beschäftigte das Grundrecht, an der jeweiligen Aktion teilzunehmen.

Es besteht für diesen Zeitraum keine Arbeitspflicht. Es dürfen keine Benachteiligungen durch die Niederlegung der Arbeit wegen der Teilnahme an den Aktivitäten entstehen (sog. Maßregelungsverbot)

Muss ich mich für den Streik abmelden oder sonstige Vorkehrungen an meinem Arbeitsplatz treffen?

Sie sind nicht verpflichtet, die Arbeitsniederlegung anzukündigen oder sich auszustempeln.

Sollten Sie eine spezielle Schlüsselbefugnis haben, übergeben Sie sofern möglich diese an Ihren Vorgesetzten oder verwahren Sie die Schlüssel sicher und ohne Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf.

Sie haben z.B. als Kundenberater eine hohe Verantwortung für Ihre Kunden und einen engen Kalender mit zahlreichen Kundenterminen. Bitte bedenken Sie: Auch Ihre Kunden werden häufig gewerkschaftlich organisiert sein. Ein Großteil Ihrer Kunden wird Verständnis dafür haben, dass auch Sie für tariflich abgesicherte und angemessene Arbeitsbedingungen kämpfen. Falls Sie Kundentermine vereinbart haben, sollten Sie diese verlegen.

Wie lange dauert der Streik?

ver.di hat zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, d.h. der Streik läuft von Arbeitsbeginn bis 23:59 Uhr am 24.10.19. Sobald das „Streikprogramm“ (Treffen/Sammeln, Kundgebung vor der Bank, Verpflegung/Formalitäten im Streiklokal) erledigt ist, befinden sich alle in Freizeit (ca. 14 Uhr) – es wird danach am 24.10.19 nicht mehr gearbeitet.

Wie wird die Zeit der Arbeitsniederlegung abgerechnet?

Die Bank ist berechtigt, die Zeit der Teilnahme am Streik festzustellen und entweder einen entsprechenden Gehaltsabzug oder eine Gleitzeitkorrektur jeweils in Höhe der Sollarbeitszeit gemäß der GBV zur gleitenden Arbeitszeit bzw. bei Teilzeitkräften gemäß der individuellen Vereinbarungen vorzunehmen. 

Wie läuft das mit dem Streikgeld für ver.di-Mitglieder?

ver.di-Mitglieder erhalten ab mindestens vierstündigen Arbeitsniederlegungen eine Kompensation des Gehaltsausfalles in Form des sogenannten Streikgeldes. Die Streikunterstützung ist kein 100 %iger Lohnersatz. Der von ver.di ausgezahlte Betrag unterliegt nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Beispiel:

Durchschnittlicher monatlicher ver.di-Beitrag in den letzten drei Monaten 30 €, länger als 12 Monate Mitglied, 8 Std. tägliche Arbeitszeit, beschäftigt in Vollzeit (38,5 Std. p.W.)

Wie bekomme ich als ver.di-Mitglied das Streikgeld?

Im Streiklokal tragen Sie sich bitte in die Liste der Streikenden ein. Anschließend bitte den Antrag auf Auszahlung der Streikunterstützung ausfüllen.

Kann ich auch als Nicht-ver.di-Mitglied Streikgeld bekommen?

Nein – Sie können aber noch rückwirkend zum 01.10.2019 in ver.di eintreten und dadurch Streikgeld und den vollen Schutz erhalten. 

Mehr Infos zum Thema Streikgeld unter:

https://www.verdi.de/++co++f4f64900-bdd0-11e0-7de3-00093d114afd

Wie sieht die Verpflegung während der Aktion aus?

Wir bitten alle Teilnehmer, kräftig zu frühstücken und Getränke/Snacks für ein zweites Frühstück an der Frau/am Mann zu haben – um zehn Uhr gibt es Brötchen im Streiklokal.

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