Aktionsplattform des ver.di Teams Finanzdienstleistungen aus Niedersachsen/Bremen

Streik Versicherungen – 23.02.2022

Am 23.02.2022 sind Beschäftigte im Versicherungsinnendienst in Niedersachsen und Bremen zum Streik aufgerufen. Wie könnt Ihr an dem Streik teilnehmen? Hier bekommt Ihr alle Informationen und Unterlagen zum Streik.

Was ist für den 23.02. geplant?

Die Streikenden treffen sich um 10:00 Uhr zur zentralen Streikkundgebung in Hannover auf dem Georgsplatz. Die Veranstaltung findet zusammen mit den Beschäftigten der privaten und öffentlichen Banken statt, die sich ebenfalls im Arbeitskampf befinden. Für heiße Getränke und einen herzhaften Snack wird gesorgt. Alle Teilnehmer melden sich online zum Streik an, damit die Kontakte vor Ort möglichst gering bleiben. Abstand und Masken sind selbstverständlich.

Hier könnt ihr euch zum Streik anmelden:

https://www.verdi-umfrage.org/index.php/231446?lang=de

Was ist für den 23.02. in Bremen geplant?

Die Streikenden treffen sich um 10:00 Uhr am Bahnhofsvorplatz in Bremen zur Auftaktveranstaltung und anschließender Demo durch die Stadt. Die Veranstaltung findet zusammen mit den Beschäftigten der privaten und öffentlichen Banken statt, die sich ebenfalls im Arbeitskampf befinden. Für die Streikanmeldung in Bremen wendet euch bitte per Email an katja.juschkat@verdi.de.

Kann ich auch im Home-Office streiken?

Der Streik Zuhause ist möglich. Meldet Euch auch dazu online an. Für den Streik aus dem Home-Office könnt ihr virtuell an der Streikversammlung teilnehmen.

Hier kommt ihr zur virtuellen Streikversammlung: http://www.verdi-streik-versicherungen.de

Hinter dem Link verbirgt sich unsere interaktive Streikplattform. Nach Eingabe Deines Namens und einem kurzen Mikrofon- und Kameratest, kannst Du die Plattform betreten. Dort kannst Du Dich wie in einer Videokonferenz mit anderen Kolleginnen und Kollegen austauschen. Eine Teilnahme mit einem Smartphone oder Tablet ist nicht möglich.

Als Alternative gibt´s auf youtube einen Livestream der Streikkundgebung:

https://youtu.be/v9R4LcjNUfI

Wer darf streiken?

Alle Mitarbeiterinnen des zum Streik aufgerufenen Betriebes, egal ob Gewerkschaftsmitglied, oder nicht. Kurz gesagt, alle, die von den Regelungen des angestrebten Tarifvertrags profitieren, dürfen streiken. Ebenso dürfen Auszubildende oder Kolleginnen mit befristeten Arbeitsverträgen streiken. Wichtig ist: der Streik muss von der Gewerkschaft ausgehen. Beachtet dazu bitte unseren Streikaufruf.

Hier findet Ihr den Streikaufruf:

 

Antworten auf weiteren Fragen zum Streik haben wir in unseren FAQ’s zusammengestellt:

 

Hier findet Ihr unser aktuelles Flugblatt:

2022_01_Newsletter_Versicherungen final Herunterladen

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