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500 Euro tarifliche Sonderzahlung
Von der Kaffeemaschine bis zum Krökeltisch. Überall in den Büros und Gemeinschaftsbereichen der Versicherungen in Niedersachsen und Bremen konnten die Beschäftigten im Mai 500 Euro Scheine finden. Mit der Aktion haben ver.di Mitgliedern auf die zweite tarifliche Sonderzahlung hingewiesen. Bei der Gehaltszahlung für Mai wird diese Sonderzahlung dann auch auf der Gehaltsabrechnung zu finden sein. Leider erhalten Beschäftigte in Teilzeit auch diese Zahlung wieder nur anteilig.
Ein wenig Bitterkeit
Und noch ein wenig Bitterkeit schwingt bei der Auszahlung dieser Sonderzahlungen mit. Einige Versicherungsunternehmen nutzen die Sonderzahlung als Teil der gesetzlich möglichen Inflationsausgleichsprämie. Für die Beschäftigten ist dies im ersten Moment von Vorteil, da Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Aber auch die Arbeitgeber sparen Ihren Sozialversicherungsanteil und geben diese Einsparungen, an den tariflich verpflichtenden Zahlungen, nicht an die Beschäftigten weiter.
In der Tarifvereinbarung zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie empfehlen übrigens beide Tarifvertragsparteien den gesetzlich vorgegeben Rahmen des EStG im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dieser Empfehlung sind auch viele Versicherungsunternehmen gefolgt.
Werden jetzt bereits vorher vereinbarte tarifliche Sonderzahlungen nachträglich umgewidmet ist die zusätzliche volle Ausschöpfung nicht mehr möglich.
Ein Vorgehen, dass bei den guten Ergebnissen der Branche eigentlich unnötig ist.
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