Aktionsplattform des ver.di Teams Finanzdienstleistungen aus Niedersachsen/Bremen

Tarifverhandlungen für Sparkassen – So läuft das!?

Sparkassen fallen unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und werden daher mit allen Einrichtungen des öD gemeinsam verhandelt. In einer Reihe von Artikeln bringen wir euch das Tarifgeschehen näher und beginnen mit:

Teil 1: Der Tarifvertrag – Von der Forderungsdiskussion bis zum Ergebnis

 

AM ANFANG DES NEUEN STEHT DAS ENDE DES ALTEN:
ENDE DER LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES TARIFVERTRAGES.

• Tarifverträge haben grundsätzlich eine bestimmte Laufzeit, die festlegt, wann der Tarifvertrag oder eine einzelne Regelung frühestens gekündigt werden kann.
• Der Tarifvertrag für das Gehalt wurde zum 31.08.2020 gekündigt und muss somit neu verhandelt werden.
• Auch wenn die Entgeltregelungen gekündigt sind – Geld gibt’s trotzdem weiterhin. Die „Nachwirkung“ sorgt dafür, dass die gekündigten Regelungen solange weiter gelten, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen ist.
• Jetzt laufen die Vorbereitungen und die Diskussion in möglichst allen Sparkassen: was wollen wir fordern und wie wollen wir unsere Forderungen durchsetzen?

ALLES ANDERE ALS EIN WUNSCHKONZERT:
DIE FORDERUNGSDISKUSSION.
• Unsere ver.di-Mitglieder sind gefragt:
• Was und in welcher Höhe soll gefordert werden?
• Zwei Dinge sind dabei zu beachten:
1 Zur Forderung darf nicht bereits eine Regelung bestehen bzw. muss diese gekündigt sein. In unserem Fall können also nur Gehaltsdinge verhandelt werden.
2 Wer etwas fordert, muss sich auch immer die Frage stellen, welche Bereitschaft es in den eigenen Reihen gibt, diese Forderung auch mit Nachdruck und im äußersten Fall mit Streik durchzusetzen!
• Nicht jede Forderung, die vor Ort aufgestellt wird, schafft es in die Tarifrunde
• Am Ende entscheiden die ver.di Mitglieder aus den Betrieben, die stellvertretend für alle in der Bundestarifkommission sitzen.
Wir haben digitale Fragebögen entwickelt zur Forderungsfindung, damit jedes Mitglied die Möglichkeit zum Mitmachen hatte!

UND JETZT? DIE ZEIT BIS ZUM BEGINN DER TARIFVERHANDLUNGEN.
• In den Sparkassen sowie in der Öffentlichkeit machen wir auf die Forderungen aufmerksam.
• Jetzt unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie veranstalten wir z.B. Videokonferenzen sowohl für ver.di Mitglieder, als auch für die übrigen Beschäftigten.
Wenn bei Euch noch keine Aktivitäten geplant sind, dann melde Dich gerne bei uns und wir starten gemeinsam!

MANEGE FREI!
DIE TARIFVERHANDLUNGEN
• Wie in den vorangegangenen Tarifrunden sind vorerst drei Verhandlungstermine angesetzt
1 Auftakt ist am 01. September 2020.
2 An diesem ersten Termin, an dem Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammenkommen, gab es in der Vergangenheit in der Regel wenig Bewegung.
3 Die zweite Runde ist am 19. und 20. September 2020
4 Die dritte Runde ist am 22. und 23. Oktober 2020
• Allein am Verhandlungstisch lassen sich die Forderungen in der Regel nicht durchsetzen. Für den Erfolg braucht es die Unterstützung jeder einzelnen Kollegin und jedes einzelnen Kollegen.
Sich für den Tarifvertrag und damit die Verbesserung der eigenen Arbeit einzusetzen ist der wohl wichtigste Grund Mitglied von ver.di zu sein bzw. zu werden!

VER.DI TARIFKOMMISSIONSMITGLIED
• Zwischen den Verhandlungsterminen kann es – in Abhängigkeit vom Verlauf der bisherigen Verhandlungen zu Warnstreiks kommen. Der Streik ist das wichtigste Mittel der Beschäftigten, ihren Forderungen auch Nachdruck zu verleihen und Entschlossenheit zu demonstrieren. Es wird dabei nicht gegen die eigene Sparkasse vor Ort gestreikt, sondern für die Verbesserung der eigenen Lebens- und Arbeitssituation im großen Ganzen.

EIN ERGEBNIS –
ODER KEIN ERGEBNIS?
Sind die anberaumten Verhandlungen beendet, gibt es zwei Möglichkeiten:
1 Keine Einigung und somit auch kein Ergebnis.
2 Für diesen Fall haben wir bereits einen weiteren Verhandlungstermin vereinbart.
3 Häufig sind zu diesem Zeitpunkt alle Argumente ausgetauscht. Dann müssen die Forderungen mit anderen Mitteln dargelegt werden und alle Zeichen stehen auf Streik. Denn Tariffragen sind Machtfragen!
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5 Ein weiterer Versuch der Einigung: Die Schlichtung.
6 Bevor es zu einem unbefristeten Streik kommt, kann in den Tarifrunden von beiden Seiten die Schlichtung angerufen werden. Wenn eine Seite die Schlichtung anruft, muss sich die andere Seite sich auf das Verfahren einlassen. Von beiden Seiten wird jeweils eine Schlichterin benannt. Die Schlichter*innen bemühen sich zu einer von beiden Seiten getragenen Schlichtungsempfehlung zu kommen.
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8 Verhandlungen oder Schlichtung gescheitert: Streik!
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10 Wenn wir in den Verhandlungen keine Einigung erzielen können, ist der Streik das letzte Mittel, um die Forderungen durchzusetzen.
11 Ob ein Streik ausgerufen werden soll, entscheiden die ver.di-Mitglieder in einer Urabstimmung. Mehr als 75 Prozent der ver.di-Mitglieder, die unter den zu verhandelnden Tarifvertrag fallen, müssen sich bei der Urabstimmung für einen unbefristeten Streik aussprechen.
12 Einigung auf ein Verhandlungsergebnis
13 Im Rahmen einer Mitgliederbefragung wird das Ergebnis vorgestellt und mit den ver.di Mitgliedern vor Ort diskutiert.
14 Die ver.di-Mitglieder entscheiden, ob das Tarifergebnis angenommen werden soll, oder ob sie zur Erreichung eines besseren Ergebnisses zum unbefristeten Streik bereit sind.
15 Erst nach der Mitgliederbefragung entscheidet die Tarifkommission über die endgültige Annahme.

Der Tarifkonflikt ist damit beendet. Unsere Aufgabe ist es dann, die Ergebnisse in den Betrieben und Verwaltungen entsprechend bekannt zumachen und umzusetzen! In enger Abstimmung mit den Personalräten behalten wir die Einhaltung der Regelungen im Blick und fordern sie nötigenfalls auch ein!

CORNELIA GÜNTHER, VER.DI GEWERKSCHAFTSSEKRETÄRIN

Weitere Infos und Antworten zur Tarifrunde und zur Mitgliedschaft findest Du auf unverzichtbar.verdi.de!

Lest schon bald die Fortsetzung:

TARIFFOLKLORE ODER:
WARUM DENN SCHON WIEDER?
„Alle Jahre wieder“ Tarifverhandlungen

Karrikatur: Alff

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