Aktionsplattform des ver.di Teams Finanzdienstleistungen aus Niedersachsen/Bremen

Sparda Warnstreik 08./09.09.2021

Aufgrund der derzeitigen Situation in den Tarifverhandlungen rufen wir alle Beschäftigten der Sparda Bank Hannover eG inkl. aller Geschäftsstellen zu einem zweitägigen Warnstreik auf. Dabei werden wir am 08.09. eine Versammlung vor der Bank durchführen, am 09.09. rufen wir die Beschäftigten zu einem Streik von zu Hause aus auf.

Bitte bringt einen Mund-, Nasenschutz mit (FFP2 oder OP). Ab einer Personenzahl von 50 ist dieser zu tragen. Ebenso sind dann die Abstände von 1,50m einzuhalten. Im Sitzen kann der MNS abgelegt werden.

Geplanter Ablauf 08.09.2021:

07:00 Uhr Aufbau
08:00 Uhr Beginn Musik und Verpflegung
10:00 Uhr Kundgebung
11:30 Uhr Ende der Veranstaltung. Wer möchte kann noch in anderen Lokalitäten wie dem Waterloobiergarten zusammenkommen. Hauptsache NICHT an den Arbeitsplatz gehen.

Der Kundgebungsort:

Streikinformationen

Streikaufruf und Pressemitteilung zum download:

Homeoffice Streik

Wer am 08./09.09.2021 zwar streikt, aber am 08.09. nicht nach Hannover reist, kann sich über folgende E-Mail eintragen: moritz.braukmueller@verdi.de.

Darüber hinaus freuen wir uns über Eure Meinung, ein Foto des leeren Arbeitsplatzes, oder der Alternativbeschäftigung über das Padlet (gerne auch per whats app an 0151-12123169).

Anreise

Bitte reist möglichst über Gruppentickets der Bahn an. Um besser planen zu können, schreibt bereits im Vorfeld eine kurze Nachricht, wenn ihr vorhabt ein Ticket zu lösen, damit wir ausreichend Formulare zur Abrechnung bereithalten können. Auch hier an moritz.braukmueller@verdi.de!

FAQ zum Warnstreik

Wer darf streiken?

Alle Beschäftigten sind zum Streik aufgerufen – unabhängig, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht hat jede/r Beschäftigte das Grundrecht, an der jeweiligen Aktion teilzunehmen.

Es besteht für diesen Zeitraum keine Arbeitspflicht. Es dürfen keine Benachteiligungen durch die Niederlegung der Arbeit wegen der Teilnahme an den Aktivitäten entstehen (sog. Maßregelungsverbot)

Muss ich mich für den Streik abmelden oder sonstige Vorkehrungen an meinem Arbeitsplatz treffen?

Sie sind nicht verpflichtet, die Arbeitsniederlegung anzukündigen oder sich auszustempeln.

Sollten Sie eine spezielle Schlüsselbefugnis haben, übergeben Sie sofern möglich diese an Ihren Vorgesetzten oder verwahren Sie die Schlüssel sicher und ohne Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf.

Sie haben z.B. als Kundenberater eine hohe Verantwortung für Ihre Kunden und einen engen Kalender mit zahlreichen Kundenterminen. Bitte bedenken Sie: Auch Ihre Kunden werden häufig gewerkschaftlich organisiert sein. Ein Großteil Ihrer Kunden wird Verständnis dafür haben, dass auch Sie für tariflich abgesicherte und angemessene Arbeitsbedingungen kämpfen. Falls Sie Kundentermine vereinbart haben, sollten Sie diese verlegen.

Wie lange dauert der Streik?

ver.di hat zu zwei ganztägigen Warnstreiks aufgerufen, d.h. der Streik läuft jeweils von 00:01 Uhr bis 23:59 Uhr. Sobald das „Streikprogramm“ (Treffen/Sammeln, Kundgebung vor der Bank, Verpflegung/Formalitäten im Streiklokal) erledigt ist, befinden sich alle in Freizeit (ca. 12 Uhr) – es wird danach nicht mehr gearbeitet.

Wie wird die Zeit der Arbeitsniederlegung abgerechnet?

Die Bank ist berechtigt, die Zeit der Teilnahme am Streik festzustellen und entweder einen entsprechenden Gehaltsabzug oder eine Gleitzeitkorrektur jeweils in Höhe der Sollarbeitszeit gemäß der GBV zur gleitenden Arbeitszeit bzw. bei Teilzeitkräften gemäß der individuellen Vereinbarungen vorzunehmen. 

Wie läuft das mit dem Streikgeld für ver.di-Mitglieder?

ver.di-Mitglieder erhalten ab mindestens vierstündigen Arbeitsniederlegungen eine Kompensation des Gehaltsausfalles in Form des sogenannten Streikgeldes. Die Streikunterstützung ist kein 100 %iger Lohnersatz. Der von ver.di ausgezahlte Betrag unterliegt nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Beispiel:

Durchschnittlicher monatlicher ver.di-Beitrag in den letzten drei Monaten 30 €, länger als 12 Monate Mitglied, 8 Std. tägliche Arbeitszeit, beschäftigt in Vollzeit (38,5 Std. p.W.)

Wie bekomme ich als ver.di-Mitglied das Streikgeld?

Tragen Sie sich bitte in die Liste der Streikenden ein bzw. registrieren sie sich über das Formular. Anschließend bitte den Antrag auf Auszahlung der Streikunterstützung ausfüllen und vor Ort abgeben, oder an ver.di zurücksenden.

Kann ich auch als Nicht-ver.di-Mitglied Streikgeld bekommen?

Nein – Sie können aber noch rückwirkend zum 01.07.2021 in ver.di eintreten und dadurch Streikgeld und den vollen Schutz erhalten. 

Mehr Infos zum Thema Streikgeld unter:

https://www.verdi.de/++co++f4f64900-bdd0-11e0-7de3-00093d114afd

Wie sieht die Verpflegung während der Aktion aus?

Es gibt Brötchen und Getränke vor Ort.

Mehr zur Tarifrunde der Sparda-Banken:

Sparda-Banken – Wir für Tarif (wir-fuer-tarif.de)

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www.tarifkommtvonaktiv.de

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