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Einigung erzielt – Sonderopfer Sparkassen verhindert!

Euer Einsatz hat sich gelohnt: Ohne den Druck durch unsere Mitglieder hätte es die nötige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben. Das große Engagement unserer Mitglieder und die Warnstreiks, an denen sich eine halbe Million Kolleg*innen in den Wochen vor der Schlichtung beteiligt haben, haben diese Einigung überhaupt möglich gemacht. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber waren wenig kompromissbereit. Die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) hat der Tarifeinigung mit großer Mehrheit zugestimmt.

Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

„Mit der Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, machte Frank Werneke deutlich. Positiv sei, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeute – die allermeisten Beschäftigten erhielten damit über 11 Prozent mehr Geld. „Das ist eine beachtliche nachhaltige Steigerung der Einkommen.“

Das Ergebnis hat auch Schwächen. Dazu gehören die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Die Einbindung der Steuerfreien Inflationsausgleichsprämie war nicht unsere Idee. Sie wurde von der Arbeitgeberseite eingebracht und letztlich auch durchgesetzt. Uns war es wichtig, die Einkommen nachhaltig zu erhöhen und das haben wir, wenn auch etwas verspätet, ja auch geschafft. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. In den Verhandlungen am Wochenende konnten jedoch noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielt werden. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte bei den Sparkassen abgewehrt. Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.

Zu der Tarifeinigung startet am 4. Mai eine Mitgliederbefragung. Vorher gibt es Gelegenheit, sich darüber umfassend zu informieren und die Einigung zu diskutieren. Am 15. Mai 2023 entscheidet die BTK öD final.

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Hier gibt es noch mehr Informationen zur Einigung: 230422 FBL_4_VHR_Tarifeinigung

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