Aktionsplattform des ver.di Teams Finanzdienstleistungen aus Niedersachsen/Bremen

Streik bei der Sparda-Bank Hannover

Aufgrund der derzeitigen Situation in der Tarifauseinandersetzung rufen wir alle Beschäftigten der Sparda Bank Hannover eG inkl. aller Geschäftsstellen zu einem Warnstreik auf. Dabei werden wir am 15.01. eine Versammlung vor der Bank durchführen.

Geplanter Ablauf 15.01.2024:

08:00 Uhr Aufbau
09:00 Uhr Beginn Musik und Verpflegung
10:00 Uhr Kundgebung
11:00 Uhr Ende der Veranstaltung.
Der restliche Tag steht zur freien Verfügung, Hauptsache NICHT an den Arbeitsplatz gehen.

Wir nutzen NEU die digitale Streikerfassung. Infos dazu finden sich unter www.meine.verdi.de/streikunterstuetzung und weiter unten in den FAQ. Registriert euch gerne bis dahin schon mal bei  https://meine.verdi.de

Der Kundgebungsort:

Streikinformationen

Streikaufruf zum download

Anreise

Bitte reist möglichst über Gruppentickets der Bahn an. Um besser planen zu können, schreibt bereits im Vorfeld eine kurze Nachricht an moritz.braukmueller@verdi.de, wenn ihr vorhabt ein Ticket zu lösen, wir schicken das Formulare zur Abrechnung dann bereits zu. Reisekosten für ver.di Mitglieder werden erstattet. 

FAQ zum Streiktag

Wer darf streiken?

Alle Beschäftigten sind zum Streik aufgerufen – unabhängig, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht hat jede/r Beschäftigte das Grundrecht, an der jeweiligen Aktion teilzunehmen.

Es besteht für diesen Zeitraum keine Arbeitspflicht. Es dürfen keine Benachteiligungen durch die Niederlegung der Arbeit wegen der Teilnahme an den Aktivitäten entstehen (sog. Maßregelungsverbot)

Muss ich mich für den Streik abmelden oder sonstige Vorkehrungen an meinem Arbeitsplatz treffen?

Sie sind nicht verpflichtet, die Arbeitsniederlegung anzukündigen oder sich auszustempeln.

Sollten Sie eine spezielle Schlüsselbefugnis haben, übergeben Sie sofern möglich diese an Ihren Vorgesetzten oder verwahren Sie die Schlüssel sicher und ohne Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf.

Sie haben z.B. als Kundenberater eine hohe Verantwortung für Ihre Kunden und einen engen Kalender mit zahlreichen Kundenterminen. Bitte bedenken Sie: Auch Ihre Kunden werden häufig gewerkschaftlich organisiert sein. Ein Großteil Ihrer Kunden wird Verständnis dafür haben, dass auch Sie für tariflich abgesicherte und angemessene Arbeitsbedingungen kämpfen. Falls Sie Kundentermine vereinbart haben, sollten Sie diese verlegen.

Wie lange dauert der Streik?

ver.di hat zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, d.h. der Streik läuft jeweils von 00:01 Uhr bis 23:59 Uhr. Sobald das „Streikprogramm“ (Treffen/Sammeln, Kundgebung vor der Bank, Verpflegung/Formalitäten im Streiklokal) erledigt ist, befinden sich alle in Freizeit (ca. 11 Uhr) – es wird danach nicht mehr gearbeitet.

Wie wird die Zeit der Arbeitsniederlegung abgerechnet?

Die Bank ist berechtigt, die Zeit der Teilnahme am Streik festzustellen und entweder einen entsprechenden Gehaltsabzug oder eine Gleitzeitkorrektur jeweils in Höhe der Sollarbeitszeit gemäß der GBV zur gleitenden Arbeitszeit bzw. bei Teilzeitkräften gemäß der individuellen Vereinbarungen vorzunehmen.

Wie läuft das mit dem Streikgeld für ver.di-Mitglieder?

ver.di-Mitglieder erhalten ab mindestens vierstündigen Arbeitsniederlegungen eine Kompensation des Gehaltsausfalles in Form des sogenannten Streikgeldes. Die Streikunterstützung ist kein 100 %iger Lohnersatz. Der von ver.di ausgezahlte Betrag unterliegt nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.

Beispiel:

Durchschnittlicher monatlicher ver.di-Beitrag in den letzten drei Monaten 30 €, länger als 12 Monate Mitglied, 8 Std. tägliche Arbeitszeit, beschäftigt in Vollzeit (38,5 Std. p.W.)

Wie bekomme ich als ver.di-Mitglied das Streikgeld?

Wir nutzen die digitale Streikerfassung. Infos dazu finden sich unter www.meine.verdi.de/streikunterstuetzung und hier: 
Beschreibung Prozess digitaler Erfassung

Wenn Sie aus dem Homeoffice heraus streiken, generieren Sie bitte den QR Code und schicken diesen per Mail, oder per WhatsApp an moritz.braukmueller@verdi.de bzw. 0151.12123169.

Für neue Mitglieder werden Blankozettel zur Erfassung des Streikgeldes am ver.di Stand bereit liegen. 

Kann ich auch als Nicht-ver.di-Mitglied Streikgeld bekommen?

Nein – Sie können aber noch rückwirkend zum 01.12.2023 in ver.di eintreten und dadurch Streikgeld und den vollen Schutz erhalten.

Mehr Infos zum Thema Streikgeld unter:

https://www.verdi.de/++co++f4f64900-bdd0-11e0-7de3-00093d114afd

Wie sieht die Verpflegung während der Aktion aus?

Es gibt Brötchen und Getränke vor Ort.

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www.tarifkommtvonaktiv.de

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